Die Mehrwertsteuerverordnung trat in Kraft

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Das Revenue Management Directorate des Ministeriums für Finanzen und Finanzen hat eine Verordnung erlassen, die den Mehrwertsteuersatz (MwSt.) festlegt, der auf Lebensmittel und Getränke erhoben wird, die in Restaurants, Cafés und Konditoreien verkauft werden.

Die Erklärung zur Änderung der Mehrwertsteuer-Umsetzungserklärung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist heute in Kraft getreten.

An Orten, an denen Lebensmittel und Getränke verkauft werden, wurde der Mehrwertsteuersatz im Juli 2023 von 8 Prozent auf 10 Prozent und der Mehrwertsteuersatz von 18 Prozent auf 20 Prozent erhöht. Aufgrund des Missbrauchs der genannten Mehrwertsteuersätze durch einige Unternehmen wurden mit der neuen Mitteilung der Finanzverwaltung Maßnahmen dagegen ergriffen.

Dem Kommuniqué zufolge berechnen Unternehmen wie Restaurants, Cafés und Konditoreien 10 Prozent Mehrwertsteuer (20 Prozent für alkoholische Produkte) auf die von ihnen zubereiteten und servierten Speisen und Getränke sowie auf die Produkte, die sie dort verkaufen, indem sie diese von außen beziehen.

Sprecher

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