Das Gericht entschied: Es galt als Ordnungswidrigkeit, das Kondom beim Geschlechtsverkehr zu entfernen
In Kanada rechtfertigte das Gericht die Frau, die sich mit der Krankheit angesteckt hatte, weil sie beim Geschlechtsverkehr unwissentlich das Kondom entfernt hatte. Laut Gerichtsurteil galt es als Fehler, ein Kondom beim Sex ohne Zustimmung der anderen Partei zu entfernen.
Eine Entscheidung des kanadischen Obersten Gerichtshofs in dieser Woche wurde zur Tagesordnung der internationalen Öffentlichkeit. In Kanada hat ein Gericht entschieden, dass das Entfernen eines Kondoms beim Sex ohne das Wissen oder die Zustimmung eines Partners ein Fehler ist.
Laut den Nachrichten in der US-amerikanischen New York Times hat eine namentlich nicht genannte Frau in einem Gerichtsverfahren im Jahr 2017 zugestimmt, mit ihrem neu kennengelernten Partner unter Verwendung eines Kondoms Geschlechtsverkehr zu haben. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Frau HIV hatte, weil der Mann während der Aufmerksamkeit das Kondom entfernte. Daraufhin gewann die Dame, die sich an das Gericht wandte, den Fall mit der Entscheidung.
Angeklagt wegen sexueller Belästigung
Lise Gotell, Professorin für Frauen- und Geschlechterforschung, sagt: „Nirgendwo sonst auf der Welt willigt jemand ein, Sex mit einem Kondom zu haben, zieht es dann widerwillig ab und bezeichnet es als sexuellen Übergriff oder Vergewaltigung. Aber das kanadische Gericht sagt ganz klar, dass es in diesem Fall kein Testament gibt.“ sagte.
Der Angeklagte Ross McKenzie Kirkpatrick wurde wegen sexueller Belästigung angeklagt.
Die Entscheidung, die vom Gericht mit 5 zu 4 Stimmen angenommen und am Freitag bekannt gegeben wurde, enthielt die Worte „Sex ohne Kondom ist eine körperliche Handlung, die sich grundlegend und qualitativ von sexuellem Interesse mit Kondom unterscheidet“.
Kirkpatricks Anwalt sagte, die neue Interpretation des Strafgesetzbuchs, die landesweit zum Standard werden soll, würde die Regeln zum sexuellen Verlangen drastisch ändern und könnte daraus fast einen verbindlichen Vertrag machen, der im Voraus unterzeichnet werden könnte.
Sprecher