YSK antwortete auf die Frage nach Erdogans Kandidatur: „Ich bin nicht mitten in meinen Aufgaben“

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LDP fragte YSK: „Kann der derzeitige Präsident zum dritten Mal kandidieren?“ Er fragte, YSK sagte: „Es gehört nicht zu den Pflichten und Befugnissen des Vorstands, eine Meinung zu äußern.“

Nachdem Präsident Tayyip Erdoğan am 9. Juni 2022 seine Kandidatur angekündigt hatte, reichte der stellvertretende Vorsitzende der Liberaldemokratischen Partei (LDP), Hasan Kulaksız, eine Petition beim Obersten Wahlausschuss (YSK) ein und fragte: „Kann Erdoğan legal kandidieren?“ Sie fragte. Im Gegenzug äußerte sich der YSK wie folgt: „Der Auftrag und die Befugnisse des YSK sind im einschlägigen Gesetz aufgeführt. Mitten in diesen Einsätzen besteht keine Pflicht und Verpflichtung, sich zu Sonderwünschen zu äußern. Es musste entschieden werden, dass es keinen Raum gab, eine Meinung zu einem Thema zu äußern, das nicht zu den Aufgaben des Obersten Wahlrats gehörte. Es wurde einstimmig entschieden, dass es keinen Raum gibt, eine Meinung zu den beschriebenen Beziehungen zu äußern.“

Hasan Ohrlos

LDP GEGEBEN DIE ZWEITE PETITION

Die LDP hingegen wies darauf hin, dass die Antwort die Diskussionen nicht beendete und schickte eine zweite Petition an die YSK und forderte: „Unser Wunsch ist es, dass Sie die Öffentlichkeit unseres Landes in einer Form informieren, die keinen Raum für Zögern lässt, mit einer wahren Aussage, die die Dunkelheit aufklärt, die Sie mit Ihrer Verantwortung gegenüber Demokratie und Geschichte machen werden.“

Da die YSK die Frage nicht aufklärte, reichte Kulaksız auch eine Petition beim Verfassungsgericht ein. In der Petition heißt es: „Gemäß den klaren Entscheidungen der türkischen Verfassung fordern und fordern wir, dass der derzeitige Präsident zum dritten Mal nominiert wird, und wenn möglich, was sind die Bedingungen dafür, uns dies mitzuteilen. ”

Sprecher

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