Magische Berührung des Ministeriums … Um 25 Prozent erhöht
Mit der vom Ministerium für Nationale Bildung veröffentlichten Verordnung änderten sich die Klassengrößen in Privatschulen. Die Obergrenze, die in der alten Regelung an naturwissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Gymnasien bei 26 und an berufsbildenden und technischen Gymnasien bei 24 lag, wurde auf 30 angehoben.
So wurde die Kapazität privater berufsbildender und technischer Gymnasien um 25 Prozent und die Kapazität privater naturwissenschaftlicher und sozialwissenschaftlicher Gymnasien um 13,3 Prozent erhöht.
Die im heutigen Amtsblatt veröffentlichte Verordnung lautet wie folgt:
VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNG DES NATIONALEN BILDUNGSMINISTERIUMS ÜBER PRIVATE BILDUNGSEINRICHTUNGEN
ARTIKEL Der erste Absatz des 48. Punkts der Verordnung über private Bildungseinrichtungen des Ministeriums für nationale Bildung, veröffentlicht im Amtsblatt vom 1. bis 20. März 2012 und mit der Nummer 28239, wurde wie folgt geändert.
„(1) Klassengrößen in Schulen; Es dürfen nicht mehr als 20 in der Vorschulerziehung und 30 in anderen Schulen sein.“
ARTIKEL 2- Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
ARTIKEL 3-Die Entscheidungen dieser Verordnung werden vom Minister für Nationale Bildung ausgeführt.
DIE VERORDNUNG VON 2012 WAR:
ARTIKEL 48 – (1) Klassengrößen in Schulen; Es dürfen nicht mehr als 20 in der Vorschule, 30 in der Grundschule, 26 in naturwissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Gymnasien, 24 in berufsbildenden und technischen Gymnasien und 30 in anderen weiterführenden Bildungseinrichtungen sein.
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