Die Einwanderungsverwaltungspräsidentschaft wies diese Behauptung zurück.
In der Erklärung des Präsidiums wurde festgestellt, dass es notwendig sei, die Öffentlichkeit aufgrund der Behauptungen, dass „Cavadbeylis Aufenthalt annulliert wurde und er in sein Land abgeschoben werden würde“, fehlerfrei zu informieren.
In der Erklärung hieß es, Cavadbeyli sei seiner Statuserfordernis während seines Aufenthalts in der Türkei nicht nachgekommen und es seien routinemäßige Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ergriffen worden die Einhaltung dieser Verpflichtung zu gewährleisten, und es wurde betont, dass diese Maßnahmen nicht bedeuten, dass die Rechtsstellung der Person endet.
In der Erklärung heißt es: „Es gibt keine behördliche Haftentscheidung für die Person, die sich nicht in einem Abschiebezentrum in unserem Land befindet. Worte waren enthalten.
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