Das Ministerium erhöhte die Kapazität von Privatschulen mit einem einzigen Tastendruck um 25 Prozent

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Das Ministerium für Nationale Bildung hat mit der von ihm veröffentlichten Verordnung die Schülerkapazität von Privatschulen um bis zu 25 Prozent erhöht.

Mit der vom Ministerium für Nationale Bildung veröffentlichten Verordnung änderte sich die Begrenzung der Klassengröße in Privatschulen. Die Obergrenze, die in der alten Regelung an naturwissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Gymnasien bei 26 und an berufsbildenden und technischen Gymnasien bei 24 lag, wurde auf 30 angehoben.

So wurde die Kapazität an privaten Berufs- und Fachoberschulen um 25 Prozent und die Kapazität an privaten naturwissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Oberschulen um 13,3 Prozent erhöht.

Die im heutigen Amtsblatt veröffentlichte Verordnung lautet wie folgt:

MINISTERIUM FÜR NATIONALE BILDUNG PRIVATE BILDUNGSEINRICHTUNGEN ÄNDERUNG DER VERORDNUNG VERORDNUNG

ARTIKEL 1- 20.3.2012Der erste Absatz von Artikel 48 der Verordnung über private Bildungseinrichtungen des Ministeriums für nationale Bildung, veröffentlicht im Amtsblatt vom 28239, wurde wie folgt geändert.

„(1) Klassengrößen in Schulen; Es dürfen nicht mehr als 20 in der Vorschulerziehung und 30 in anderen Schulen sein.“

ARTIKEL 2- Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

ARTIKEL 3-Die Entscheidungen dieser Verordnung werden vom Minister für Nationale Bildung ausgeführt.


DIE VERORDNUNG VON 2012 WAR:

ARTIKEL 48 – (1) Klassengrößen in Schulen; Es dürfen nicht mehr als 20 in der Vorschule, 30 in der Grundschule, 26 in naturwissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Gymnasien, 24 in berufsbildenden und technischen Gymnasien und 30 in anderen weiterführenden Bildungseinrichtungen sein.

Sprecher

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